Pendlerpauschale

Pendlerpauschale, das können Sie jetzt einfordern!

Erst Ende Februar 2022 hat die Bundesregierung eine Erhöhung der Pendlerpauschale beschlossen und so auf die steigenden Spritpreise reagiert. Die Pendlerpauschale steht seit einigen Jahren in der Kritik, vor allem im Hinblick auf den Klimaschutz und nachhaltige Mobilität. Wir geben einen kurzen Überblick zur Erhöhung und den Rahmenbedingungen der Pendlerpauschale.

Rückwirkend gilt erhöhte Pendlerpauschale für 2022

Die Erhöhung des Kilometergelds für Pendler und Pendlerinnen, die eigentlich erst in zwei Jahren angedacht war, wurde von der Bundesregierung nun vorgezogen. Die höhere Pendlerpauschale gilt rückwirkend ab dem ersten Januar 2022. Was Sie unter der Pendlerpauschale und Kilometerpauschale verstehen können, haben wir bereits in einem früheren Artikel erklärt. Mit der vorgezogenen Erhöhung der Entfernungspauschale reagiert die Bundesregierung auf die gestiegenen Spritpreise.

Die Pendlerpauschale, auch Kilometerpauschale oder Entfernungspauschale genannt, gehört zu den Reisekosten, die sich Arbeitnehmer:innen erstatten lassen können. Die Pendlerpauschale soll Angestellte für ihre Mehrkosten durch die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte entschädigen, für Tank- oder Ticketkosten. Dieses Kilometergeld kann für das tägliche Pendeln zwischen Wohn- und Arbeitsort angesetzt werden. Die Pendlerpauschale darf jedoch nur einmal pro Arbeitstag für die einfache Wegstrecke zur Arbeit geltend gemacht werden. Im Gegensatz zur Kilometerpauschale, die für Hin- und Rückwege auf Geschäftsreisen angesetzt werden darf. Bei der Pendlerpauschale gilt ebenfalls eine Wertgrenze von 4.500€ pro Kalenderjahr, die Angestellte als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung angeben können. Bis zu dieser Grenze müssen Angestellte in ihrer Einkommenssteuererklärung keine Nachweise oder Belege einreichen.

Die Bundesregierung plant für die aktuelle Legislaturperiode auch eine Neuordnung der Pendlerpauschale. Dadurch soll diese besser auf ökologische und soziale Aspekte der Mobilität entsprechen.

Ab wie viel Km gilt die Pendlerpauschale?

Für Fahrten zur Arbeitsstelle können Angestellte jetzt 38 Cents ab dem 21-ten Kilometer einfordern. Dieser erhöhte Pauschalsatz ersetzt die bis noch vor kurzem gültige Pendlerpauschale von 35 Cent pro Kilometer. An jedem tatsächlichen Arbeitstag können 30 Cents pro Kilometer der einfachen Wegstrecke und ab dem 21. Kilometer nun 38 Cent pro Kilometer angesetzt werden. Den höheren Betrag können Fernpendler:innen von ihren zu versteuernden Einkünften abziehen. Im Gegensatz zur Entfernungspauschale für Geschäftsreisen mit dem privaten PKW darf die Pendlerpauschale nur einmal pro Arbeitstag für die einfache Wegstrecke zur Arbeit angesetzt werden. Außerdem ist der Start des Arbeitswege der Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt der Angestellten. Bei mehreren Wohnsitzen kann nur der Hauptwohnsitz zur Berechnung der Entfernungspauschale herangezogen werden.

Die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel. Sobald Mitarbeitende eine Summe von 1.000 Euro im Kalenderjahr überschreiten, können sie ihre Steuerlast senken. Jedoch sind nur wenige Deutsche tatsächlich Fernpendler:innen legen täglich mehr als 20 Kilometer Entfernung zur Arbeit zurück. Die erhöhte Pauschale wirkt sich nur für Angestellte aus, die eine längere Anreise als 20 Kilometer zum Betrieb haben. Wenn für die Arbeit zusätzliche Kosten beispielsweise auf Weiterbildungen anfallen, können diese als berufsbedingte Ausgaben zusätzlich geltend gemacht werden.

Diese Besonderheiten gelten bei der Entfernungspauschale

Arbeiten Angestellte für mehrere Unternehmen und fahren am selben Tag direkt von einer Arbeitsstätte zur nächsten, dann können die Strecken addiert werden. Zur Berechnung wird dann die Gesamtstrecke halbiert und mit diesem Wert die Pendlerpauschale berechnet.

In den letzten Monaten haben viele Unternehmen hauptsächlich im Homeoffice gearbeitet und eventuelle Jahresabos bei Bahn und Bus wurden nicht genutzt. Diese Kosten werden auch dann berücksichtigt, wenn in der Corona-Pandemie keine Fahrten stattgefunden haben.

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Kilometergeld gilt unabhängig vom Transportmittel

Das Kilometergeld können sich nicht nur Autofahrer:innen auf dem Weg zur Arbeit einfordern. Wenn sie eine Fahrgemeinschaft nutzen, können auch die Mitfahrenden dieser Gemeinschaft die Pendlerpauschale nutzen. Auch für Radfahrer:innen und Angestellte, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen, gilt die erhöhte Entfernungspauschale. Sollte das Ticket für die Bahnfahrt aber teurer als der Pauschalbetrag sein, können in diesem Fall die tatsächlichen Kosten eingereicht werden. Wenn für den Weg zur Arbeit unterschiedliche Verkehrsmittel verwendet werden, müssen diese einzeln in der Steuererklärung erfasst werden.

Die Pauschale kann unabhängig von den tatsächlichen Kosten eingefordert werden, auch wenn Angestellte für den täglichen Weg zur Arbeit einen Firmenwagen nutzen. Nur in Fällen in denen das Unternehmen den lohnsteuerpflichten Vorteil für den Angestellten mit Firmenwagen übernimmt, erfolgt eine Kürzung der Entfernungspauschale. Das gilt jedoch nur wenn geschäftliche PKWs genutzt werden, sollten Mitarbeitende ein Dienstrad oder geschäftliches E-Bike verwenden, wird die Pauschale nicht gekürzt.

Ein kleines Rechenbeispiel

In unserer Beispielrechnung legt Anna täglich eine einfache Wegstrecke von 27 Kilometern zur Arbeit zurück. Seit dem ersten Januar 2022 kann sie sich für die ersten 20 Kilometer 30 Cents und ab dem 21ten Entfernungskilometer 38 Cents erstatten lassen. Die Rechnung bei einem einfachem Arbeitsweg von 27 Kilometer sieht wie folgt aus: 20 Cents x 20 km + 38 Cents x 17 km = 10,46 €

Anna kann sich 10,46€ Pendlerpauschale von ihrem Arbeitgeber erstatten lassen oder in der Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Die veränderte Entfernungspauschale betrifft jedoch nur die Wege vom Wohnort zur ersten Tätigkeitsstätte. Unverändert bleibt die Regelung zu den Reisekosten auf geschäftlich bedingten Auswärtsterminen. Hier greift weiterhin eine Pauschale von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer, der steuerfrei erstattet oder in der Einkommenssteuererklärung eingereicht werden kann.

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