Wichtige Steuertipps für Steuerberater und Buchhaltung
Steuerberater und Steuerberaterinnen müssen sich konstant über Neuerungen in der Steuergesetzgebung informieren, um für ihre Kunden im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen das Meiste herauszuholen. Denn die Steuerprüfungen und Steuererklärungen korrekt umzusetzen und zu prüfen, erfordert viel Wissen und Know-How. Wir haben eine Reihe bewährter Steuersparstrategien und Tipps zusammengefasst, mit denen Sie noch mehr für ihren Kundenstamm und ihre Unternehmen herausholen können.
Korrektes Prüfen der Steuerbemessungsgrundlagen
Bei der Steuerbemessungsgrundlage müssen unterschiedliche Fälle unterschieden werden. Die Einkommenssteuer, die Umsatzsteuer, die Grunderwerbssteuer sowie Abschreibungen und die Kirchensteuer. Die Bemessungsgrundlage ist der Betrag, nach dem die Steuer berechnet wird und auf den der jeweils geltende Steuersatz angewandt wird. Bei der Einkommenssteuer entscheidet der Familienstand, ob die Grund- oder Splittingtarife angewendet werden. Waren die Steuervorauszahlungen zu niedrig fallen am Ende des Steuerjahres Steuernachzahlungen an. Die Kirchensteuer wird in Deutschland als sogenannte Zuschlagssteuer direkt vom Gehalt erhoben. Die Steuersätze, die Angehörige einer Glaubensgemeinschaft monatlich entrichten, sind wiederum je nach Bundesland unterschiedlich. Tauchen wir tiefer in einen Fall der Steuerbemessungsgrundlage ein und zwar der Umsatzsteuer.
Vorsteuer-Abzug beantragen und Umsatzsteuer zurückholen
Bei der Umsatzsteuer richtet sich die Bemessungsgrundlage nach dem Wert bzw. Geldbetrag, den das Unternehmen als Gegenleistung für erbrachte Waren und Dienstleistungen erhält. Für die Bemessungsgrundlage des herstellenden Unternehmens zählt jedoch einzig der Warenwert. Die in Geldzahlungen enthaltene Umsatzsteuer ist jedoch nicht Teil der Steuerbemessungsgrundlage. In diesem Fall können Unternehmen die Vorsteuer geltend machen und doppelt bezahlte Umsatzsteuer zurückfordern. Bei der sogenannten Vorsteuer handelt es sich jedoch nicht um eine eigene Steuerart. Sie bezeichnet die Umsatzsteuer, die Unternehmer auf bestimmte Güter und Dienstleistungen anwenden können. Wenn Unternehmen für den eigenen Betrieb Ware eingekaufen, bezahlt es die darauf anfallende Umsatzsteuer. Vom Finanzamt können sich Unternehmen diese MwSt. über die Umsatzsteuer-Anmeldung und den sogenannten Vorsteuerabzug zurückfordern. Den Vorsteuerabzug können jedoch nur Unternehmen in Anspruch nehmen, die selbst umsatzsteuerpflichtig sind.
Sollten Unternehmen Gebäude oder Grundstücke kaufen, wird die Grunderwerbssteuer fällig. Um zu bestimmen wie viel Steuer bezahlt werden muss, können Steuerberater oder die Buchhaltung den Kaufpreis des Grundstücks heranziehen. Dieser wird in der Regel aus den notariell bekundeten Kaufverträgen ausgelesen. Weitere Richtlinien zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbssteuer finden sich in Paragraph 9 des GrEStG.
Damit Unternehmen Wirtschaftsgüter korrekt über deren wirtschaftliche Lebensdauer abschreiben können, benötigen sie ebenfalls einige Ausgangsinformationen. Bei gekauften Gütern gilt wiederum der Kaufpreis als Ausgangspunkt der AfA. Sollten Unternehmen eine außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung geltend machen wollen, dann muss der verbleibende, aktuelle Wert des Wirtschaftsguts zur Bewertung herangezogen werden.
Steuerliche Besonderheiten des Unternehmens verstehen
Je nach Unternehmensgröße und Herkunft der Einkünfte bieten sich verschiedene Besonderheiten bei der steuerlichen Handhabung von Unternehmen. Für kleine Unternehmen und selbstständige kann sich zum Beispiel eine Neuorganisation der Betriebsausgaben anbieten. Einige Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten können in der Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt zurückgefordert werden. Betriebsausgaben haben darüber hinaus den Vorteil, dass sie sich gewinnmindernd in der Bilanz auswirken. Oft fällt in diese Ausgabenkategorie ein wahres Sammelsurium an kleinsten Beträgen, die in der Summe jedoch schnell hohe Kosten verursachen.
Eine weitere Besonderheit, bildet die Quellenbesteuerung für Einkünfte, die nicht in Deutschland erwirtschaftet wurden. Damit Sie die genaue Höhe der Erstattung berechnen können, müssen die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Quellenstaat genau studiert werden. Die Quellensteuer wird in der Regel auf Kapitalerträge erhoben, die Individuen aus dem Ausland im Land der Quellenbesteuerung bezahlen. Einen Teil der Quellensteuer können Investoren und Investorinnen jedoch über die Doppelsteuerabkommen zurückholen.
Betriebsausgaben sind zumindest für die Einkommenssteuererklärung vage definiert. Viele Ausgabenarten können folglich als abzugsfähige Betriebsausgabe klassifiziert werden. Zu den eher typischen Ausgaben gehören die Ausgaben für Büroausstattung, Fahrt- und Reisekosten, Verpflegungskosten und Ausgaben für die Bewirtung sowie auch Firmenwägen. Für die Steuererklärung und das Ansetzen dieser Kosten benötigt man einen Beleg, um die Kosten nachzuweisen. Es ist empfehlenswert auch als Steuerberater auf ein gesetzeskonformes und digitales Archivierungs- und Verwaltungssystem von Ausgaben und Belegen umzusteigen. So entfällt am Tag der Steuererklärung das lästige Suchen nach Belegen und das Risiko von verlorengegangenen Nachweisen sinkt immens.
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Identifizieren von Steuervorteilen für Ihre Kunden
Sollten Ihre KundInnen in der aktuellen Lage nicht in der Lage sein, die Steuervorauszahlungen zu leisten, können Sie eine Stundung beantragen. Während der Corona-Krise haben einige Branchen beträchtliche Einbußen im Umsatz eingefahren und Vorauszahlungen mussten ausgesetzt werden. Gleiches gilt bei Steuervollstreckungen und Säumniszuschlägen, die Unternehmen durch und während der Corona-Krise entstanden sind.
Die Abschreibungen oder auch Absetzungen für Abnutzungen (AfA) bieten Unternehmen eine Möglichkeit ihre Gewinne zu mindern. Bei Baumaßnahmen empfiehlt es sich für große, mittelständische und kleine Unternehmen eine getrennte Abschreibung (AfA) zu wählen. Hierfür müssen vom durchführenden Bauunternehmen und anderen Dienstleistern jedoch separate Rechnungen vorliegen. Die gesetzlich vorgeschriebene Abschreibungsdauer für bauliche Maßnahmen liegt bei dreiunddreißig Jahren. Wenn ein Dienstleister in der Kantine eine neue Abluftanlage verbaut, fällt diese Ausgabe unter die Betriebsvorrichtungen. Bei dieser Ausgabenkategorie ist eine Abschreibungsdauer von 15 Jahren vorgeschrieben.
Lineare Abschreibungsmodelle im Einzelfall regressiver AfA vorzuziehen
Grundsätzlich sind Wirtschaftsgüter aus dem Anlagevermögen ausgehend vom Anschaffungswert oder den Herstellungskosten über ihre Nutzungsdauer abzuschreiben. Sollte sich eine andauernde Wertminderung einstellen, die nicht mit den üblichen Abschreibungsraten gedeckt ist, empfiehlt sich eine Teilwertabschreibung oder Sonderabschreibung. Auch ein Wechsel von ehemaligen degressiven Abschreibungen auf lineare Verfahren kann bei beweglichen Wirtschaftsgütern einen Vorteil bringen. Vor allem wenn diese schon länger in Gebrauch sind und die Restnutzungsdauer weitere vier Jahre beträgt. Der Betrag der linearen Abschreibung fällt oftmals höher aus als jener der degressiven Methode.
Soweit noch nicht geschehen, können Steuerberater für das Unternehmen die umsatzsteuerliche Ist-Versteuerung beantragen und somit den Cashflow des Unternehmens erhöhen. Mit diesem Antrag wird die Mehrwertsteuer erst dann fällig, wenn Unternehmen sie auch eingenommen haben. Ansonsten greift die Sollversteuerung für Unternehmen, d.h. Unternehmen müssen auch die enthaltene Mehrwertsteuer von noch ausstehenden Rechnungen ans Finanzamt abführen.
Die richtigen Steuertarife nutzen
Oftmals verkündet der Gesetzgeber zum Jahreswechsel neue Steuertarife für Einkommens-, Abgeltungs-, Gewerbe- und Umsatzsteuersätze. Gerade bei stark schwankenden Einnahmen kann eine Verlagerung dieser zu einer niedrigeren Steuerlast im betreffenden Steuerjahr führen. Dieser Handlungsspielraum muss jedoch im Einzelfall vom Steuerberater geprüft werden und kann nicht für jedes Unternehmen in derselben Weise angewandt werden. Zum Beispiel kann die Gesamtsteuerlast nicht verringert werden, wenn das zu versteuernde Einkommen im laufenden sowie im kommenden Jahr über dem Spitzensteuersatzbetrag liegt.
Für die Bestimmung des richtigen Steuertarifs bietet es sich an, die Einnahmen und den Überschuss nochmals gesondert zu berechnen. Mit dieser Berechnung kann auch eine Entscheidung für oder gegen die Bilanzierung getroffen werden. Unternehmen können auch das Zu- und Abflussprinzip nutzen. Hier werden Leistungen vorgezogen und verzögert oder betriebliche Aufwendungen noch im laufenden bzw. kommenden Jahr beglichen.
Strategie festlegen und effektiv umsetzen
Gerade Governance und Compliance Themen rücken in den letzten Jahren vermehrt in den Fokus von Steuerabteilungen und Steuerberatenden. Hierfür wird nicht nur steuerfachliches Wissen, sondern auch prozessuales Knowhow benötigt. Im Steuerbüro sowie der Fachabteilung lohnt sich die Überlegung, ob unterstützend ein Steuer Compliance Management System eingeführt werden sollte. Darüber können die richtigen Prozessbedingungen geschaffen und die Steuerstrategie des jeweiligen Unternehmens klar abgebildet werden.
Mit der Digitalisierung der Steuerbescheide über ELSTER-Formulare wurde ein erster großer Schritt in Richtung digitalisierte Steuer getan. In Steuerabteilungen werden dafür die unterschiedlichsten IT-Tools eingeführt und verwendet, um den Prozess der Steuererfassung und -Abgabe zu beschleunigen und zu vereinfachen. Zentral sind Prozesse rund um die Steuerberechnung, Quartalsabschlüsse und Steuererklärungen bei operativen Steuern.
Sparen Sie Zeit mit einer Steuer-Software für ein digitales Büro
Als Steuerberater, in der Buchhaltung und bei der Arbeit mit Steueranalyse gibt es viele Aufgaben, die sich mit einer Softwarelösung schneller und effektiver erledigen lassen. Neben automatischen Rechnungsimporten und vollständig nachvollziehbaren Buchungswegen ist gerade die digitale Archivierung von Belegen und Nachweisen ein zentraler Vorteil von Managementsoftwares. Das Risiko für Datenverlust oder -Diebstahl kann durch die digitale Speicherung auf gesicherten Servern drastisch gesenkt werden. So liegen wichtige Bilanzdokumente nicht mehr auf der externen Festplatte im Büro und können verloren gehen, sondern liegen sicher in einer gesetzeskonformen Cloud.
Softwares erleichtern die Arbeit mit den Abrechnungen von Kunden und Kundinnen immens. Sie führen oftmals gezielt durch die einzelnen Steuererklärungen und geben Tipps und Hinweise, an welcher Stelle bestimmte Ausgaben angesetzt werden können. Mit integrierten Plausibilitätsprüfungen können viele Steuerprogramme inzwischen auch direkt Fehler bei der Dateneingabe vermeiden. Darüber hinaus können auch nachgelagerte Buchhaltungsprozesse wie die Mehrwertsteuererstattung durch Integrationen der Software mit anderen Anbietern vereinfacht werden.
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