Zahlung an insolventes Unternehmen

Zahlung an insolventes Unternehmen, was jetzt?

Wie Sie Zahlungen an insolvente Unternehmen verwalten

Insolenz: letzter Ausweg und Schreckgespenst zugleich! Die Insolvenz kann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen treffen. Ist dies der Fall können in Deutschland beide ein Insolvenzverfahren beantragen, bei Privatpersonen spricht man umgangssprachlich dann von einer Privatinsolvenz. Doch was passiert bei einer Zahlung an ein insolventes Unternehmen und was geschieht nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens? Wir geben Ihnen einen Überblick hierzu.

Wann ist ein Unternehmen insolvent?

Ein Unternehmen ist dann insolvent, wenn es zahlungsunfähig ist und Schulden oder Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann. Oft spricht man in solchen Fällen umgangssprachlich auch vom Konkurs, einer Pleite oder einem Bankrott. Jedoch bedeutet nicht jeder dieser Begriffe direkt die Insolvenz eines Unternehmens. Bei einer Pleite wird eher das Ende der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens gemeint und bei einem Bankrott handelt es sich in Deutschland um einen Straftatbestand.

Die Insolvenz meint die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer Privatperson und ist von der Zahlungsunwilligkeit abzugrenzen. Allein deshalb, weil eine Zahlung eines Unternehmens ausbleibt, ist dieses noch lange nicht insolvent. In Deutschland werden drei mögliche Gründe für eine Insolvenz aufgeführt: die Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung. Sobald einer dieser Fälle vorliegt, muss die Direktion ohne Verzögerungen die Insolvenz des Unternehmens erklären. Bei Nichtbeachtung dieser dreiwöchigen Regel zur Antragsstellung drohen den Verantwortlichen bis zu drei Jahre Gefängnisstrafe für Insolvenzverschleppung.

Der Schuldner oder die Schuldnerin verliert bei einer Insolvenz die Befugnis über das eigene Vermögen zu verfügen. An diese Stelle tritt ein vom Gericht einbestellte Insolvenzverwalter, der vom Gericht die komplette Verfügungsbefugnis über das Vermögen des insolventen Schuldners ausübt.

Welche Risiken gehen mit einer Zahlung an ein insolventes Unternehmen einher?

Bereits erfolgte Zahlungen an ein insolventes Unternehmen können, sobald vom Gericht ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, nicht mehr zurückgefordert werden. Das Risiko bei Zahlungen an insolvente Unternehmen ist, dass die offene Forderung eines Gläubigers möglicherweise nicht mehr erfüllt wird. Zu den Gläubigern eines Unternehmens können neben Kunden, auch Lieferanten, Kreditgeber bzw. Banken, Geschäftspartner und Arbeitnehmer gehören.

Stellen wir uns vor, wir stellen Maschinen her und benötigen dafür neue Materialien. Wie jedes Quartal haben wir bereits im Voraus für diese Materialien bezahlt. Bevor wir jetzt aber unsere Materialien erhalten können, meldet das herstellende Unternehmen Insolvenz an. In diesem Fall werden wir zum Gläubiger des insolventen Unternehmens. Wir können die bereits getätigte Zahlung jedoch nicht zurückfordern, da Sie in die Insolvenzmasse des offenen Verfahrens fällt.

Welche Vorteile bringt die Digitalisierung in der Ausgabenverwaltung?

Das Risiko von Zahlungen an zahlungsunfähige Unternehmen ist, dass dieses Geld möglicherweise verloren ist. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens können Gläubiger darauf hoffen, dass Ihre Forderung mit der Insolvenzquote teilweise oder sehr selten ganz gedeckt wird.

Was passiert danach?

Sobald ein Unternehmen Insolvenz angemeldet hat, schaltet sich in der Regel einen Insolvenzverwalter oder eine Insolvenzverwalterin ein. Diese Instanz kann bereits abgeschlossene Geschäftsvorgänge nach der Insolvenzordnung (InsO) unter bestimmten Voraussetzungen rückabwickeln. Das heißt bereits getätigte Zahlungen könnten im Rahmen eines Insolvenzverfahrens angefochten werden und zurückverlangt werden. Bei einer Insolvenz werden die Forderungen aller Gläubiger gleichermaßen behandelt und auch so bedient.

Die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens kann bereits vor dem Insolvenzantrag bestanden haben. Zahlungen eines insolventen Unternehmens werden daher in der Regel in einem zeitlichen Rahmen von 3 Monaten rückblickend bewertet und gegebenenfalls zurückgefordert.

Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, können weder Schuldner noch Gläubiger auf das Vermögen zugreifen, dieses befindet sich sozusagen in Insolvenzbeschlag. Mit dieser Einschränkung will der Gesetzgeber den Wettlauf von Gläubigern auf Restvermögen verhindern. Gläubiger und das können sowohl Einzelpersonen sowie Unternehmen sein, mit offenen Forderungen an das insolvente Unternehmen, müssen hoffen, dass die Insolvenzmasse für eine anteilige Befriedigung ausreicht.

Das Ziel einer Insolvenz ist nicht unbedingt das Ende der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens, sondern eher der Schuldenschnitt und die Befriedigung der Gläubiger. Besteht ein Unternehmen nach einer Firmeninsolvenz weiter, läuft der Geschäftsvertrag ohne Veränderung fort. Haften Unternehmer mit ihrem Privatvermögen, folgt aus einem beendeten Insolvenzverfahren möglicherweise eine verringerte Kreditwürdigkeit oder anderes.

Welche Lösung bieten Systeme zur Zahlungsverwaltung?

Systeme zur übersichtlichen Zahlungsverwaltung können dabei helfen, die Finanzen des Unternehmens nicht aus den Augen zu verlieren. So gehen früher die roten Alarmlichter an und Entscheidungsträger und Entscheiderinnen werden rechtzeitig über eine finanzielle Schieflage des Unternehmens informiert. Darüber hinaus können mit den entsprechenden Systemen auch fundierte Analyse der Geschäftszahlen durchgeführt werden. Bei Insolvenzgefahr sind Zeit und Reaktionsschnelle entscheidende Faktoren!

Ist das Unternehmen schon stark in der finanziellen Bredouille, werden härtere Maßnahmen unausweichlich erforderlich sein. Dazu können unter anderem auch betriebsbedingte Kündigungen oder umstrukturierte Produktions- und Entwicklungsprozesse gehören.

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